Kosten & Kostenübernahme

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Sie benötigen dafür keine Überweisung – es genügt, wenn Sie zum ersten Termin die Krankenversichertenkarte mitbringen.

Mehr zu den Kosten

Auch privat Versicherte und beihilfeberechtigte Personen können die Behandlung selbstverständlich in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach den individuellen Konditionen Ihres Tarifs.

lternativ besteht die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Das Honorar richtet sich in diesem Fall ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Ein Vorteil der Selbstzahlung liegt in der größeren Diskretion, da die Inanspruchnahme der Behandlung nicht in den Unterlagen der Krankenkasse erscheint.